Wenn Menschen aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht oder nicht mehr selbst regeln können, besteht die Möglichkeit bzw. die Notwendigkeit Unterstützung durch die sogenannte rechtliche Betreuung zu erhalten. Die Gründe für eine rechtliche Betreuung können vielfältig, wie zum Beispiel Krankheit, Alter oder Behinderung, sein.
Die rechtliche Betreuung ist nicht zu verwechseln mit der Arbeit von sogenannten Bezugsbetreuern in Heimen oder der Arbeit von Sozialarbeitern. Der rechtliche Betreuer geht in der Regel nicht mit den Betroffenen (Betreuten) einkaufen, aber er organisiert ggf., dass jemand mit dem Betroffenen einkaufen geht.
Eine Betreuung wird immer durch ein Gericht angeordnet und dabei werden durch das Gericht die sogenannten Aufgabenkreise, also das um das sich der Betreuer kümmern soll festgelegt.
Die rechtliche Betreuung ist daher von der Einrichtung und Nutzung einer sogenannten Vorsorgevollmacht zu unterscheiden.