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Betreuungsrecht

Wenn Menschen aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht oder nicht mehr selbst regeln können, besteht die Möglichkeit bzw. die Notwendigkeit Unterstützung durch die sogenannte rechtliche Betreuung zu erhalten. Die Gründe für eine rechtliche Betreuung können vielfältig, wie zum Beispiel Krankheit, Alter oder Behinderung, sein. Die rechtliche Betreuung ist nicht zu verwechseln mit der Arbeit von sogenannten Bezugsbetreuern in Heimen oder der Arbeit von Sozialarbeitern. Der rechtliche Betreuer geht in der Regel nicht mit den Betroffenen (Betreuten) einkaufen, aber er organisiert ggf., dass jemand mit dem Betroffenen einkaufen geht. Eine Betreuung wird immer durch ein Gericht angeordnet und dabei werden durch das Gericht die sogenannten Aufgabenkreise, also das um das sich der Betreuer kümmern soll festgelegt. Die rechtliche Betreuung ist daher von der Einrichtung und Nutzung einer sogenannten Vorsorgevollmacht zu unterscheiden.

Ansprechpartner:
Peter Neumann

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  • Als Anwalt kann ich Ihnen helfen bei der Einrichtung einer Betreuung für sich oder Angehörigen. Unter Berücksichtigung ob das gleiche Ergebnis nicht mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht erreicht werden kann.
  • Als Anwalt kann ich Ihnen helfen, wenn Sie sich gegen Ihren Willen in einem Betreuungsverfahren als Betroffener befinden.
  • Als Anwalt kann ich Ihnen helfen, wenn Sie als Betroffener mit der eingerichteten Betreuung unzufrieden sind, das heißt wenn die Aufhebung bzw. Änderung der Betreuung oder ein Betreuerwechsel gewünscht ist.

  • Meine Tätigkeit als Ihr Anwalt im Betreuungsverfahren schließt meine Bestellung als Ihr Betreuer aus.