Jedes Kind hat grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt gegenüber seinen Eltern. Wenn Kinder volljährig sind sollten sie grundsätzlich in der Lage sein selbst für ihren Unterhalt aufzukommen (Prinzip der Eigenverantwortlichkeit). Wenn sie allerdings noch zur Schule gehen, sich in der Ausbildung befinden oder studieren müssen die Eltern weiterhin für ihre Kinder aufkommen, sogenannter Ausbildungsunterhalt.
Solange Kinder noch minderjährig sind müssen Ihre Eltern grundsätzlich für ihren Unterhalt aufkommen. Eltern trifft an dieser Stelle eine besondere Erwerbsobliegenheit. Der Unterhaltsverpflichtete muss alles zumutbare tun um Kindesunterhalt zu leisten. Wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind, dann leistet derjenige bei dem das Kind überwiegend lebt seinen Unterhaltsbeitrag durch die Betreuung des Kindes, sogenannter Betreuungsunterhalt.
Seit einiger Zeit vereinbaren die Eltern, dass ihre Kinder zu gleichen Teilen bei beiden Elternteil leben (Wechselmodel). Dies hat nicht zwangsläufig zur Folge, dass kein Kindesunterhalt mehr gezahlt werden muss. Lassen Sie sich an dieser Stelle unbedingt anwaltlich beraten, um eine sachgerechte Lösung bezüglich des Kindesunterhalts zu finden.