Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung durchgeführt. Dabei werden die Rentenanwartschaften der Eheleute ausgeglichen. Rentenanwartschaften entstehen überwiegend durch Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung. Die Deutschen Rentenversicherung ermittelt welche Rentenanwartschaften jeder Ehepartner während der Ehe erworben hat. Dann werden die Rentenanwartschaften der Partner addiert und geteilt, sogenannter Halbteilungsgrundsatz. Dann werden die Rentenanwartschaften desjenigen, der mehr Anwartschaften erworben hat auf das Konto des anderen übertragen.

Sinn und Zweck dieses Verfahrens ist es insbesondere, dass wenn einer der Ehepartner seine Berufstätigkeit aufgegeben oder reduziert hat, um zum Beispiel die Kinder zu erziehen, ihm daraus kein Nachteil entstehen soll bzw. das derjenige bedürftig wird und der Staat für ihn aufkommen muss.

Aus diesem Grund sollte man im Idealfall, wenn einer der Partner seine Berufstätigkeit reduziert oder aufgibt ggf. freiwillig weiter in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen oder sich privat für das Alter absichern. Lassen Sie sich durch die Rentenversicherung oder von einem unabhängigen Rentenberater beraten.

Außer den Rentenanwartschaften der Deutschen Rentenversicherung werde außerdem folgende Rechte ausgeglichen:
  • Beamtenversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
  • Berufsständische Versorgung (z.B. Versorgungswerke der Rechtsanwälte oder Ärzte)
  • Private Rentenversicherungen