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Verkehrsrecht

Verkehrsunfall, was nun?

Damit Sie sich später bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Wahrung Ihrer Rechte nicht selbst schaden, geben Sie niemandem Auskünfte/Erklärungen ohne vorher meinen Rat in dieser Angelegenheit eingeholt zu haben. Nur Ihr Anwalt ist vertritt Ihre Interessen, alle anderen Beteiligten haben eigene Interessen, einschließlich Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ersatz Ihrer Schäden

Der Unfallgegner, als auch seine Haftpflichtversicherung sind verpflichtet Ihnen alle materiellen Schäden (Reparaturkosten, Leihwagen etc.) und immateriellen Schäden (Schmerzensgeld) zu ersätzen, wenn Sie nachweisen, dass der Unfallgegner schuld an dem Unfall ist. Dies ist ohne anwaltliche Hilfe so gut wie unmöglich. Wenn Sie verletzt wurden und der Unfall von oder auf dem Weg zur Arbeit statt gefunden hat, müssen Sie den Unfall außerdem Ihrem Arbeitgeber und damit der Berufsgenossenschaft melden. Melden heißt nur, die Mitteilung, dass Sie einen Unfall mit Personenschaden hatten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung und ggf. die Berufsgenossenschaft schickt Ihnen Unfallfragebögen. Die Angaben, die Sie dann machen, müssen identisch sein. Daher ist es auch an dieser Stelle sinnvoll, wenn die Regulierung des Unfalls durch einen Anwalt erfolgt.

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Post von der Polizei

Verkehrsunfälle haben häufig straf-oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Folgen, insbesondere wenn Menschen verletzt worden sind. Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall Post von der Polizei bekommen, dann sind Sie entweder Beschuldigter „…Ihnen wird zur Last gelegt“ oder Zeuge. Werden Sie als Beschuldigter bezeichnet machen Sie keine Angaben und rufen Sie mich an.