Hier wird, das Bundesteilhabegesetz umgesetzt
Hier geht es um den Grad der Behinderung (GdB) und um sogenannte Merkzeichen.
Der GdB hat unter anderem Auswirkungen auf den Beginn der Altersrente und den Kündigungsschutz. Falls Sie gehbehindert sind, haben Sie ggf. Anspruch darauf einen Behindertenparkplatz zu nutzen. Auch steuerlich wirkt sich der Grad der Behinderung aus.
Diese Hilfen werden notwendig, wenn sich Eltern ggf. nach Ansicht der Behörden, zum Beispiel des Jugendamtes, nicht angemessen um ihre Kinder kümmern können. Hier kommt es dann zu einer Verknüpfung des Sozialrechts und des Familienrechts, wenn das Jugendamt dann ggf. beantragt den Eltern das Sorgerecht entziehen zu lassen. An dieser Stelle sollten Sie sich unbedingt durch mich unterstützen lassen, um Ihre Rechte zu wahren.
Das sozialgerichtliche Verfahren
Das Sozialrecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts und demnach folgt das sozialgerichtliche Verfahren dem des Verwaltungsrechts.
Zunächst erhält der Bürger einen Bescheid. Ein Bescheid ist eine Entscheidung einer Behörde in dem diese dem Bürger etwas erlaubt, gewährt oder genehmigt. Wenn man mit dem was die Behörde entscheidet nicht einverstanden ist, kann man sich gegen diese Entscheidung innerhalb eines Monats wehren. Im Sozialrecht legt man dann Widerspruch ein und die Behörde muss erneut entscheiden. Wenn die Behörde bei ihrer Entscheidung bleibt bekommt der Bürger einen sogenannten Widerspruchsbescheid. Gegen diesen kann man sich durch eine Klage vor dem Sozialgericht wehren.
Falls die Behörde zugunsten des Bürgers entscheidet, bekommt man einen neuen Bescheid.
Beachten Sie bitte, dass es im Sozialrecht die Möglichkeit gibt einen Bescheid auch nachdem die einmonatige Frist abgelaufen ist, nochmals überprüfen zu lassen.
Falls das Sozialgericht nicht zu Ihren Gunsten entscheidet, können wir gegen diese Entscheidung mit der Berufung vor dem Landessozialgericht klagen.
Sollte auch diese Entscheidung nicht zu Ihren Gunsten ausfallen, dann können Sie diese
Entscheidung mit der Revision vor dem Bundessozialgericht angreifen. Falls das Landessozialgericht die Revision, was meistens der Fall ist, nicht zugelassen hat, gibt es die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde. Ich kann Ihnen an dieser Stelle nicht mehr weiterhelfen, da mir die zeitlichen Kapazitäten fehlen, um eine Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde zu fertigen. Vor dem Bundessozialgericht besteht Anwaltszwang.
Rechtsanwalt Peter Neumann &
Königstor 2
34117 Kassel
Tel.: 0561 9372600
E-Mail: info@kassel-anwaelte.de
Webseite: https://www.kassel-anwaelte.de
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