Scheidung

Unter welchen Voraussetzungen kann ich mich scheiden lassen?

Wenn man sich scheiden lassen möchte müssen die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Die Trennungszeit kann man in verschiedenen Wohnungen, aber auch in der gemeinsamen Ehewohnung verbringen. Wenn die Eheleute sich nicht räumlich trennen und weiter zusammen wohnen, dann muss jeder Ehepartner ab dem Trennungszeitpunkt für sich selbst sorgen. Jeder muss für sich selbst kochen, seine Wäsche waschen, getrennt voneinander schlafen. Das bedeutet man muss getrennt von „Tisch und Bett“ leben und dies ist auch in der bisherigen Ehewohnung möglich. Dem Gericht kommt es hauptsächlich darauf an, dass mindestens ein Ehepartner die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr herstellen möchte.

Wenn sich die Ehepartner nach dem Trennungsjahr im noch scheiden lassen wollen, ist eine einvernehmliche Scheidung möglich. Sind die familienrechtlichen Fragen, wie Unterhalt für den Ehepartner, Kindesunterhalt, Hausrat und Wohnung geklärt, dann ist es möglich, dass nur einer der Eheleute einen Anwalt mit der Scheidung beauftragt. Im Scheidungsverfahren schreibt das Gesetz vor, dass ein Anwalt den Scheidungsantrag stellt (Anwaltspflicht).

Falls sich die Eheleute nicht über die familienrechtlichen Fragen, Unterhalt, Sorge-und Umgangsrecht oder Hausrat einigen können, spricht man von einer streitigen Scheidung. Jetzt sollte man sich an einen spezialisierten Scheidungsanwalt wenden.

Das Familiengericht kann über Unterhaltsfragen, Sorge-und Umgangsrecht, Hausrat, die Zuweisung der Ehewohnung und den Zugewinn entscheiden. Allerdings kosten alle diese Verfahren Geld und die Parteien Nerven. Falls Kinder beteiligt sind, leiden auch diese darunter, wenn sich ihre Eltern nicht einigen können. Ich bemühe mich, wenn ich Ihre Interessen wahrnehme, eine streitige Scheidung zu vermeiden. Normalerweise einigen sich die Ehepartner im Laufe des Trennungsjahres über die wesentlichen familienrechtlichen Fragen und es kommt zu einer einvernehmlichen Scheidung.

Wie läuft eine Scheidung ab?

Wenn das Trennungsjahr vorbei ist kann der Scheidungsantrag vom Scheidungsanwalt eingereicht werden. Dann müssen Gerichtskosten eingezahlt oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dann beim Ehepartner zu. Anschließend übersendet das Familiengericht die Fragebögen zum Versorgungsausgleich. Diese müssen dann von Ihnen ausgefüllt werden und werden durch mich beim Familiengericht eingereicht. Wenn Sie weniger als drei Jahre verheiratet waren, dann wird der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt und die Scheidung kann normalerweise zeitnah erfolgen. Ist der Versorgungsausgleich berechnet, dann beraumt das Familiengericht kurzfristig den Termin zur Scheidung an. Zu diesem Termin müssen beide Eheleute persönlich anwesend sein. Der Familienrichter befragt dann die Eheleute zu den Scheidungsvoraussetzungen und erläutert den Versorgungsausgleich. Anschließend verkündet er die Scheidung. Dieser Termin dauert normalerweise zwischen 10 und 20 Minuten.

Was für Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten der Scheidung bestehen aus den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren. Die Höhe der Gerichtskosten und der Anwaltsgebühren ergibt sich aus dem sogenannten Streitwert. Im Scheidungsverfahren ergibt sich dieser aus Ihren Nettoeinkünften und dem Wert des Versorgungsausgleichs. Wie hoch diese Gebühren dann sind ergibt sich aus dem Gesetz. Der Streitwert ist nicht das was Sie bezahlen müssen, sondern aus einer Tabelle ergibt sich ein Betrag für den jeweiligen Streitwert. Fragen Sie mich ich erläutere Ihnen die Kosten des Scheidungsverfahrens.