Wenn das Trennungsjahr vorbei ist kann der Scheidungsantrag vom Scheidungsanwalt eingereicht werden. Dann müssen Gerichtskosten eingezahlt oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dann beim Ehepartner zu. Anschließend übersendet das Familiengericht die Fragebögen zum Versorgungsausgleich. Diese müssen dann von Ihnen ausgefüllt werden und werden durch mich beim Familiengericht eingereicht. Wenn Sie weniger als drei Jahre verheiratet waren, dann wird der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt und die Scheidung kann normalerweise zeitnah erfolgen. Ist der Versorgungsausgleich berechnet, dann beraumt das Familiengericht kurzfristig den Termin zur Scheidung an. Zu diesem Termin müssen beide Eheleute persönlich anwesend sein. Der Familienrichter befragt dann die Eheleute zu den Scheidungsvoraussetzungen und erläutert den Versorgungsausgleich. Anschließend verkündet er die Scheidung. Dieser Termin dauert normalerweise zwischen 10 und 20 Minuten.
Obere Königsstraße 15
34117 Kassel
Tel.: 0561 9372600
E-Mail: info@rechtsanwaltskanzlei-hermsen-neumann.de
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