Das Zivilrecht ist überwiegend im BGB geregelt. Ansprüche aus dem Zivilrecht werden vor den Amts- und Landgerichten oder dem Arbeitsgericht durchgesetzt.
In folgendenden Rechtsgebieten vertreten bzw. beraten wir Sie:
- Ansprüche aus Verträgen
- Zahlung von Rechnungen
- Gewährleistungsansprüche aus Kauf- oder Werkverträgen
- Schadensersatzansprüche aus Verträgen
- Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen einschließlich der Vertretung im Ordnungswidrigkeiten-und Strafverfahren
- Kündigung von Mietverträgen und Räumung
- Mietminderung
- Nebenkostenabrechnungen