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Zivilrecht

Das Zivilrecht ist überwiegend im BGB geregelt. Ansprüche aus dem Zivilrecht werden vor den Amts- und Landgerichten oder dem Arbeitsgericht durchgesetzt.
In folgendenden Rechtsgebieten vertreten bzw. beraten wir Sie:

  • Ansprüche aus Verträgen
    • Zahlung von Rechnungen
    • Gewährleistungsansprüche aus Kauf- oder Werkverträgen
    • Schadensersatzansprüche aus Verträgen
  • Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen einschließlich der Vertretung im Ordnungswidrigkeiten-und Strafverfahren
    • Kündigung von Mietverträgen und Räumung
    • Mietminderung
    • Nebenkostenabrechnungen
  • Erbrecht
    • Testament
    • Erbfolge
  • Arbeitsrecht
    • Kündigungsschutzklagen

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