Sie haben vor langen Jahren Leistungen vom Jobcenter bekommen und jetzt kommt ein Brief von der Inkassostelle des Jobcenters und es werden Leistungen zurück verlangt
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 27.01.2021 ( B 14 AS 35/19 R) entschieden, dass Jobcenter im Einzelfall auch die Unterkunftskosten für ein Kind bezahlen