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Höchstbeiträge bei der Krankenkasse wegen Nichtvorlage des Einkommenssteuerbescheides

Sie sind selbstständig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die Krankenkasse ermittelt Ihre Beiträge aufgrund Ihres aktuellen Einkommenssteuerbescheides und setzt die Beiträge dann vorläufig für die zukünftigen Beiträge fest. Sie reichen zum Beispiel den Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2021 im Dezember 2022 bei der Krankenkasse ein, dann ist die Grundlage der Beiträge ab Dezember 2022, der Einkommensteuerbescheid 2021 und auch die Einkünfte in Jahr 2021. Ein Jahr später reichen Sie dann den Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2022 ein. Die Krankenkasse ermittelt dann die tatsächlichen Beiträge für das Jahr 2022 und setzt die Beiträge für 2022 endgültig und für 2023 vorläufig fest fest. Sie müssen je nachdem ob Sie mehr oder weniger verdient haben, dann höhere oder niedrigere Beiträge bezahlen und müssen für das Jahr 2022 Beiträge nachentrichten oder bekommen Beiträge erstattet.

Sie haben es nun leider drei Jahre lang versäumt, der Krankenkasse Ihre Einkommensteuerbescheide zur Ermittlung der Beiträge einzureichen. Mehrfach hat Sie die Krankenkasse Sie aufgefordert Ihrer Verpflichtung nachzukommen und Sie darauf hingewiesen, dass sie nach drei Jahren berechtigt ist, die Beiträge endgültig auf Höchstbeitrag festzusetzten. Nach Ablauf von drei Jahren übersendet Ihnen die Krankenkasse, gegenwärtig für das Jahr 2019, einen Bescheid in dem endgültig Höchstbeiträge festgesetzt werden und Sie auch in Zukunft vorläufig verpflichtet werden Höchstbeiträge zu bezahlen. Dies ist kein Problem, wenn Ihr Gewinn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2023 59.850 € jährlich) liegt. Falls Ihr Gewinn aus Ihrem Unternehmen niedriger ist, müssen Sie Beiträge bezahlen, die nicht Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht.

Frage ist nun, kann man erfolgversprechend gegen den Festsetzungsbescheid auf Höchstbeträge vorgehen? Diese Frage ist höchstrichterlich bisher nicht entschieden. Das Sozialgericht Berlin hat 2023 in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Krankenkasse die Beiträge neu berechnen muss, wenn der Versicherte den fehlenden Einkommenssteuerbescheid nachreicht. Die Argumentation des Sozialgerichts Berlin ist derart überzeugend, dass die begründete Hoffnung besteht, dass letztendlich das Bundessozialgericht im Sinne der Versicherten entscheiden wird.

Sie haben einen Beitragsbescheid mit Höchstbeiträgen erhalten, weil Sie es versäumt haben Ihren Einkommenssteuerbescheid gegenwärtig für das Jahr 2019 bei Ihrer Krankenkasse vorzulegen, dann wenden Sie sich an mich, ich werde Sie gerne beraten und Ihnen aufzeigen was zu tun ist. Selbst wenn Sie die Widerspruchsfrist auch versäumt haben, kann man gegen den Bescheid noch vorgehen.

Keinesfalls sollten Sie selbst zu versuchen mit der Krankenkasse zu diskutieren.

Die Argumentation gegen diese Betragsfestsetzung ist rechtlich sehr anspruchsvoll und von juristischen Laien nicht zu beherrschen.

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