Das Sozialgericht Kassel hat mit rechtskräftigen Urteil vom 22.09.2020 entschieden, dass minderjährige Jugendliche von Hartz-IV Empfängern im Rahmen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Anspruch auf einen Zuschuss zu den Beiträgen für ein Fitnessstudio in Höhe von 10 € monatlich haben. Dieses Urteil ist das erste zu diesem Thema und wurde von mir erstritten. Falls Ihr Kind Mitglied in einem Fitnessstudio ist und Sie die Beiträge bisher komplett aus dem Regelsatz gezahlt haben beantragen Sie umgehend Leistungen zur Teilhabe bei Ihrem Jobcenter. Der Antrag muss für jeden Bewilligungsabschnitt neu beantragt werden.